Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss (BAFA)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | gewerbliche und kommunale Unternehmen (keine Eigenbetriebe), Contractoren, Freiberufler, Landwirte (nur Modul 2) |
Förderungen | Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen in fünf Modulen: Kombination: Die Förderung darf nicht mit staatlichen Beihilfen – einschließlich Beihilfen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-VO – für die gleiche Maßnahme kumuliert werden. |
Förderhöhe | Zuschüsse in Anlehnung an AGVO, Artikel 38, 41 und 46, bezogen auf die Investitionsmehrkosten: |
Voraussetzungen | - geförderte Investitionsmaßnahmen müssen auf dem Gebiet der BRD durchgeführt werden Modul 1: |
Fristen | keine Fristen (maximale Geltungsdauer: 31.12.2026) |
