Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) |
Internet | |
Antragsteller | juristische und natürliche Personen |
Förderungen | Installation von Schnellladeinfrastruktur für E-Taxis einschließlich Netzanschluss (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur) und weiterer baulicher wie technischer Maßnahmen |
Förderhöhe | max. 60 % für DC-Schnellladepunkte (> 22 kW), bis zu 12.000 € pro Ladepunkt < 100 kW, bis zu 30.000 € ab 100 kW; max. 60 % für Netzanschluss, bis zu 5.000 € (50.000 €) beim Anschluss an das Niederspannungsnetz (Mittelspannungsnetz) |
Fristen | keine Fristen |
