Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen (E-Lastenrad-Richtlinie)
Ansprechstellen | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, private Unternehmen, Genossenschaften, Freiberufler, Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen), rechtsfähige Vereine und Verbände |
Förderungen | Gefördert wird die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (nicht zum Personentransport oder von privaten Zwecken). |
Förderhöhe | Zuschuss in Höhe von 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenanhänger mit E-Antrieb. Weitere Voraussetzungen sind der BAFA-Seite oder der Richtlinie vom 29.01.2021 zu entnehmen. |
Fristen | 1.03.2021 bis 31.12.2024 (Geltungsdauer; elektronisches Antragsverfahren) |
