BW-e-Solar-Gutschein für E-PKW
Ansprechstellen | Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | Natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OHG) und Personengesellschaften, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren. |
Förderungen | 1. Kauf oder Leasing von neuen Elektrofahrzeugen bei gleichzeitigem Betrieb einer PV-Anlage (Bestand oder Neuinstallation; mind. 2 kWp pro Fahrzeug). Zu den geförderten Fahrzeugen zählen E-Pkw (M1), vierrädrige E-(Leicht-)Kraftfahrzeuge (L6e und L7e) sowie leichte E-Nutzfahrzeuge bis 3,5 t (N1) mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb bis einschließlich 160 kW (gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 E-moG). 2. Anschaffung und Installation einer durch eigenen PV-Strom versorgten Wallbox in Zusammenhang mit der Beschaffung eines Fahrzeuges. |
Förderhöhe | 1. 1.000 € je E-Fahrzeug (bei Leasing in Raten über max. drei Jahre); der BW-e-Gutschein kann eigenständig oder zusätzlich zum Umweltbonus des Bundes für E-Fahrzeuge beantragt werden. 2. 500 € |
Fristen | ab 1.12.2022 (keine Fristen) |
