Soziale Mietwohnraumförderung: „Wohnungsbau BW – kommunal“
Ansprechstellen | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg (WM), L-Bank |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Zweckverbände und Eigenbetriebe, das Einverständnis der Belegenheitsgemeinde vorausgesetzt auch Landkreise |
Förderungen | Neubau, Erwerb und Schaffung von Wohnraum mit Sozialbindungen. Der Standard KfW-Effizienzhaus 55 ist regelmäßige Fördervoraussetzung. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen gemäß den Anforderungen des Programms KfW – Energieeffizient Bauen (153) können ebenfalls gefördert werden. |
Förderhöhe | Zinsverbilligte Darlehen, zzgl. von Tilgungszuschüssen gemäß dem Programm KfW – Energieeffizient Bauen (153), ab Erreichung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 50 € je m² Wohnfläche, maximal 3.500 Euro je Wohneinheit gewährt; Barrierefreiheit, Gestaltung des Wohnumfelds und innovative Maßnahmen können außerdem honoriert werden. |
Fristen | keine Fristen |
