IKK / IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201, 202)
Ansprechstellen | Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), KfW Bankengruppe |
Internet | |
Antragsteller | Kommunen, kommunale Eigenbetriebe und Zweckverbände (IKK), mehrheitlich kommunale Unternehmen (IKU), Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund, gemeinnützige Organisationsformen und Kirchen, Unternehmen |
Förderungen | Unter dem Titel „Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier“ gefördert werden quartiersbezogene Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz kommunaler Infrastruktur und zur klimagerechten Gestaltung von Quartieren. Das Programm besteht aus vier Modulen: Modul A: Wärme- und Kälteversorgung Modul B: Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung Modul C: Klimafreundliche Mobilität Modul D: Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel durch Grüne Infrastruktur Kombination: Die Kombination mit öffentlichen Fördermitteln ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Die Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. |
Förderhöhe | Zinsgünstige Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen (Programm 202: max. 50 Mio. €), Tilgungszuschüsse bis zu 10 % (Modul A) bzw. bis 20 % (Module B, C und D) |
Voraussetzungen | - Quartiersbezogene Versorgung erstreckt sich über die Grundstücksgrenzen der einspeisenden Anlage |
Fristen | keine Fristen |
